Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit eine andere Person ermächtigt, die Angelegenheiten des Betroffenen („Vollmachtgeber“) verbindlich umzusetzen. Der Vollmachtgeber bestimmt daher seinen rechtlichen Vertreter („Bevollmächtigter“) für den Fall, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht können schnell Fehler passieren. Das kann dazu führen, dass der Bevollmächtigte falsche bzw. keine Rechte hat oder sogar einer Haftung unterliegt. Die Erstellung sollte deshalb am besten von Spezialisten (Anwalt, Notar) erfolgen.

 

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