Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ebenso wie als Privatperson in der Privathaftpflichtversicherung sind Sie als Tierhalter für Schäden, die durch Ihr Tier verusacht werden, nach bürgerlichem Gesetzbuch haftbar und müssen somit dafür aufkommen.

Kleinere Tiere (Katze, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind ohne Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht-versicherung automatisch mitversichert.

Für Hund, Pferd und andere größere Tiere brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dabei ist unerheblich, wie groß Ihr Hund z.B. ist. Auch ein kleiner Hund kann einen Verkehrsunfall verursachen!

 

Auch hier gibt es je nach Anbieter große Preisunterschiede. Aber auch unterschiedlich viele bedingungsgemäße Einschlüsse wie

  • Sind auch andere Personen versichert, die meinen Hund ausführen oder sich um ihn kümmern?
  • Bin ich auch versichert, wenn mein Hund am Mobiliar in einem Hotel oder einer Pension einen Schaden verursacht?
  • Sind Mietsachschäden mitversichert?
  • Sind Welpen automatisch mitversichert?
  • Ist mein Pferd in der Pferdehaftpflichtversicherung bei Turnierteilnahme oder bei Veranstaltungen versichert?
  • Zahlt meine Hundehaftpflichtversicherung bei einem ungewollten Deckungsakt meines Hundes?
  • Zahlt die Versicherung auch, wenn gegen Halterpflichten verstoßen wurde?
  • Sind reine Vermögensschäden mitversichert?
  • Ist die Forderungsausfalldeckung mit versichert (d.h. jemand schädigt mein Tier, hat aber kein Geld und auch keine Versicherung, um dafür aufzukommen) ?

Wie in der Privathaftpflichtversicherung ist deshalb auch hier eine vorhergehende Analyse unerlässlich, welche Einschlüsse Sie überhaupt brauchen, um den günstigsten Versicherer zu ermitteln, der am besten zu Ihnen und Ihrem Tier passt.