Jeder, der in Deutschland lebt, kann nach §123 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar gemacht werden, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Hierbei ist zu unterscheiden in Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da solche unabsichtlich (Vorsatz ist nicht versichert) zugefügten Schäden sehr teuer werden können, im schlimmsten Fall (z.B. bei Personenschäden) in den 7-stelligen Bereich gehen können, sind die Versicherungssummen der Privathaftpflichtversicherungen der einzelnen Anbieter in den letzten Jahren immer höher geworden. Aus oben aufgeführtem Grund gehört die Privathaftpflichtversicherung zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu der wichtigsten Versicherung überhaupt, die wirklich jeder haben sollte, da bei Nichtvorhandensein die Existenz bedroht sein kann. Sie ist für jeden bezahlbar.
Dabei prüft die Versicherung vorab, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, leistet sie Schadensersatz. Ist dies nicht der Fall, wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Versichert sind Sie als Privatperson gegen die meisten Ansprüche, die laut BGB, § 124 geltend gemacht werden können, so als
usw.
Besondere Haftpflichtrisiken sind z.B. Ansprüche gegen Sie
Es kann auch umgekehrt kommen. Jemand schädigt Sie und muss Schadensersatz leisten, hat aber kein Geld und auch keine Versicherung. In diesem Fall zahlt Ihre eigene Versicherung, wenn sie die Forderungsausfalldeckung beinhaltet.
Weitere, neuere Einschlüsse können z.B sein:
Da nicht jede private Haftpflichtversicherung automatisch alle Einschlüsse enthält, ist eine vorhergehende Analyse wichtig, um zu ermitteln, welche Einschlüsse Sie brauchen. Diese ist Bestandteil unserer umfassenden Konzeptberatung.