Privathaftpflichtversicherung

Jeder, der in Deutschland lebt, kann nach §123 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar gemacht werden, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Hierbei ist zu unterscheiden in Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da solche unabsichtlich (Vorsatz ist nicht versichert) zugefügten Schäden sehr teuer werden können, im schlimmsten Fall (z.B. bei Personenschäden) in den 7-stelligen Bereich gehen können, sind die Versicherungssummen der Privathaftpflichtversicherungen der einzelnen Anbieter in den letzten Jahren immer höher geworden. Aus oben aufgeführtem Grund gehört die Privathaftpflichtversicherung zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu der wichtigsten Versicherung überhaupt, die wirklich jeder haben sollte, da bei Nichtvorhandensein die Existenz bedroht sein kann. Sie ist für jeden bezahlbar.

 

Dabei prüft die Versicherung vorab, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, leistet sie Schadensersatz. Ist dies nicht der Fall, wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche ab.

 

Versichert sind Sie als Privatperson gegen die meisten Ansprüche, die laut BGB, § 124  geltend gemacht werden können, so als

  • Gast- oder Gastgeber
  • Mieter
  • Sportler
  • Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer
  • beim Einkauf
  • als Hobbybastler
  • als Kleintierhalter (bei größeren Tieren wie Hund oder Pferd benötigen Sie eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung)

usw.

 

Besondere Haftpflichtrisiken sind z.B. Ansprüche gegen Sie

  • wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes
  • als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
  • als Besitzer von im Inland gelegenen Wohnungen oder eines Einfamilienhauses (besitzen Sie fremdgenutzte Immobilien, benötigen Sie eine extra Grundstückshaftpflichtversicherung)
  • als Bauherr (bei größeren Bauvorhaben benötigen Sie eine extra Bauherrnhaftpflichtversicherung)
  • als Besitzer eines Heizöltanks (Gewässerschadenshaftpflichtversicherung bzw. Heizöltankversicherung - auch diese kann bereits Bestandteil Ihrer Privathaftpflichtversicherung sein)
  • als Jäger (hier sollten Sie eine extra Jagdhaftpflichtversicherung haben)
  • als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Lehrer, Krankenschwester), bei der Sie anderen versehentlich Schaden zufügen können (hier sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die sich u.U. mit in die Privathaftpflichtversicherung einbinden lässt.

Es kann auch umgekehrt kommen. Jemand schädigt Sie und muss Schadensersatz leisten, hat aber kein Geld und auch keine Versicherung. In diesem Fall zahlt Ihre eigene Versicherung, wenn sie die Forderungsausfalldeckung beinhaltet.

 

Weitere, neuere Einschlüsse können z.B sein:

  • Ansprüche aus Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
  • Ansprüche aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung u. dgl.
  • Ansprüche aus Sachschäden durch deliktunfähige Erwachsene

Da nicht jede private Haftpflichtversicherung automatisch alle Einschlüsse enthält, ist eine vorhergehende Analyse wichtig, um zu ermitteln, welche Einschlüsse Sie brauchen. Diese ist Bestandteil unserer umfassenden Konzeptberatung.