Reiseversicherung

Als Reiseversicherung bezeichnet man verschiedene Versicherungen, die im Zusammenhang mit Reisen stehen. Hierzu gehören z.B. die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Wir beschäftigen uns mit den geläufigsten davon.

 

Reiserücktrittsversicherung

Der Rücktritt einer Reise steht für eine unerwartete und oft kurzfristige Absage einer gebuchten Reise. In einem solchen Fall tritt die Reiserücktrittsversicherung ein und übernimmt die Kosten hierfür. Sie trägt dabei die Kosten für einen verspäteten Reiseantritt oder einer kompletten Stornierung. Dazu zählt auch die Stornierung von Flügen, Mietwagen etc. In welchem Umfang diese Kosten getragen werden, hängt vom Versicherungsschutz und der Versicherungssumme ab. Schließt man eine solche Versicherung mit Selbstbeteiligung ab, trägt die Versicherung nur einen Teil der Kosten und man selbst den anderen Teil.

Versicherte Gründe für den Rücktritt einer Reise können sein:

  • Schwere Krankheit
  • Tod
  • Schwerer Unfall
  • Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft
  • gebrochene Prothesen oder gelockerte implantierte Gelenke
  • Unverträglichkeit einer Impfung
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Schäden wie Feuer oder Einbruchdiebstahl
  • Bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
  • Bei einem neuen Job
  • Erhebliche Verspätung des versicherten Verkehrsmittels, so dass Sie die Reise nicht antreten können
  • Schwere Erkrankung des mitreisenden Hundes oder der mitreisenden Katze
  • Bei Naturereignissen wie Lawinen oder Tsunami am Urlaubsort

Die Aufzählung ist nicht abschließend und hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

 

Die Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung deckt anders als die Rücktrittsversicherung, die Kosten, die entstehen, wenn eine bereits angetretene Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Auch die Kosten, die bei einer verzögerten Heimreise entstehen werden übernommen. Dazu zählen auch Flugumbuchungen, weitere Übernachtungen, Mietwagen oder bereits getätigte Reiseleistungen. Auch hier kann man die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Ausschlaggebend sind hier die Versicherungsbedingungen, die vom jeweiligen Anbieter abhängig sind. In der Regel wird die Versicherung zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

 

Versicherte Gründe für einen Reiseabbruch können sein:

  • Schwere Krankheit
  • Tod
  • Schwerer Unfall
  • Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft
  • gebrochene Prothesen oder gelockerte implantierte Gelenke
  • Unverträglichkeit einer Impfung
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Schäden wie Feuer oder Einbruchdiebstahl
  • Erhebliche Verspätung des versicherten Verkehrsmittels, so dass Sie die Reise nicht fortsetzen können
  • Schwere Erkrankung des mitreisenden Hundes oder der mitreisenden Katze
  • Bei Naturereignissen wie Lawinen oder Tsunami

Weitere Einschlüsse sind je nach Bedingungswerk möglich.

 

Die Reisegepäckversicherung

Sollte ihr Gepäck auf der Reise abhandenkommen, gestohlen oder beschädigt werden tritt die Reisgepäckversicherung in Kraft. Aber auch das aufgegebene Handgepäck, sowie die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, Reiseandenken, Schutzkleidung und Geschenke sind inkludiert. Bei der Höhe der Versicherungssumme ist alles anzusetzen, was man auf einer Reise mit sich führt. Hierzu gehören Kleidung, Schmuck, Gepäckstücke und Inhalt. Ansonsten besteht Unterversicherung und im Leistungsfall wird der Schaden nur anteilmößig ersetzt. Oftmals wird von der Reisegepäckversicherung der Zeitwert des Gepäckinhaltes erstattet. Dabei ist zu beachten, dass es bei dieser Versicherung eine Höchstgrenze für den Wert der mitgeführten Gegenstände gibt. Es gibt gesonderte spezielle Reisgepäcksversicherungen die Gegenstände absichern, die über dieser Höchstgrenze liegen.

Die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Auslandskrankenversicherung werden oftmals von Anbietern als komplett Paket angeboten. Prüfen Sie vorher undbedingt, ob das Reisegepäck nicht schon zum Beispiel über Ihre Hausratversicherung versichert ist und evtl. eine Jahrespolice für die Auslandskrankenversicherung besteht, wie Sie sie hier abschließen können.

 

Es ist in jedem Falle sinnvoll sich vor der Reise Gedanken über die verschiedenen Reiseversicherungen zu machen und diese frühestmöglich abzuschließen. Denn so kann der Urlaub in vollen Zügen genossen werden.