Krankenzusatzversicherung

In die private Krankenversicherung kann nicht jeder, der möchte. Der Zugang ist nur möglich für Beamte, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt in diesem Jahr (2020) bei 62.550 Euro brutto jährlich.

 

Doch auch Angestellte mit geringerem Einkommen haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsvorsorge zu optimieren. Sie können zwar keine Vollversicherung abschließen, jedoch mit einzelnen Zusatzversicherungen ihren Gesundheitsschutz nachhaltig stärken. Je nachdem, was Ihnen wichtig ist, können Sie zwischen einzelnen Paketen entscheiden:

 

Stationäre Zusatzversicherung/ Krankenhauszusatzversicherung:

Wer im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden, Wartezeiten vermeiden sowie im Einzel- bzw. Zweibettzimmer seine Krankheit auskurieren möchte, kann sich diese Leistungen über eine stationäre Krankenzusatzversicherung/ Krankenhauszusatzversicherung sichern.

 

Zahnzusatzversicherung:

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Zahnarzteingriffen nur einen festen Beitrag, die Kosten können aber wesentlich höher ausfallen. Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein, die das Lächeln weiter garantiert.

 

 

Ambulante Zusatzversicherung:

Diese übernimmt Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden. Hierzu zählen beispielsweise umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen, Brillen/ Kontaktlinsen und alternative Behandlungsmethoden wie Naturheilkunde.

 

 

Auslandskrankenversicherung:

Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor Kosten, die bei medizinischen Problemen im Ausland entstehen können und zahlt beispielsweise die Rückkehr in die Heimat.