Wer kümmert sich um die
eigenen minderjährigen Kinder,
wenn die Eltern es nicht mehr können?
Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland
nicht ein Mitglied der Familie
oder der Taufpate übernehmen darf,
sondern
dass diese Aufgabe das
Jugendamt
wahrnehmen wird. Die Familie kann dann kaum noch Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben. Ohne
Sorgerechtsverfügung
werden die Waisen fast immer der alleinigen Obhut des Jugendamtes unterstellt und in ein Jugendheim verbracht werden. Für die
Regelung des Sorgerechts
ist wichtig, dass neben dem
Erziehungsrecht
auch die
Vermögenssorge,
also die Verwaltung des Erbes des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, geregelt wird.
Ein rechtssicheres Dokument für Ihre Sorgerechtsverfügung können Sie über unseren Nothilfepaß beantragen.