Sie ist
für die medizinische Behandlung
notwendig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht auch zu behandeln“. Ohne eine eigene schriftliche Regelung, ab wann keine Apparate mehr angeschlossen oder eine bereits
begonnene Behandlung abgebrochen werden soll, wird der Patient sehr wahrscheinlich noch lange künstlich am Leben gehalten. Wer das nicht will und auch die Angehörigen moralisch entlasten will,
die ein „Abschalten“ vielleicht nicht entscheiden können oder wollen, der sollte diesen Druck von den Angehörigen nehmen und eine
Patientenverfügung verfassen.
Ein rechtssicheres Dokument für Ihre Patientenverfügung (anwaltlich geprüft) können Sie über unseren Nothilfepaß beantragen.