Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Haushalt unbedingt haben sollte. Ohne diese Versicherung können Schäden im Zusammenhang empfindlich teuer werden, so zum Beispiel, wenn durch Gewitter die elektrischen Geräte ausfallen oder ein Kurzschluss zu einem Brand führt. Und auch wenn im Kern die unterschiedlichen Hausratversicherungen immer das gleiche Risiko abdecken, empfiehlt sich im Vorfeld ein Versicherungsvergleich der unterschiedlichen Angebote.

 

Der grundsätzliche Leistungsumfang

In der Versicherung sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruch, Sturm und Hagel, sowie Leitungswasser immer abgedeckt.

 

Grundsätzlich versichert sind alle beweglichen Gegenstände oder anders formuliert, alles, was bei einem Umzug bewegt werden kann. Bei Wertgegenständen sind die Versicherungsbedingungen allerdings schon unterschiedlich. Oft wird nur Bargeld bis zu einer Höhe 1.000 Euro, andere Wertgegenstände wie bspw. Schmuck nur bis zu einer Höhe von 20 % der abgeschlossenen Versicherungssumme versichert.

 

Die Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherung ist eine entscheidende Stellschraube. Die Versicherungssumme sollte dabei dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen. Der kann durchaus höher liegen als der Kaufpries. Versichert ist grundsätzlich Neuwert. Ist dieser zu niedrig angesetzt, dann entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Liegt die Summe bspw. bei 40.000 Euro, der Hausrat ist aber 80.000 Euro wert, dann leistet die Versicherung im Schadenfall auch nur die Hälfte des Ersatzes. Dabei ist es unerheblich, ob der gesamte entstandene Schaden unterhalb der Versicherungssumme geblieben ist. Dieser Umstand ist bei einer Versicherungsanalyse immer zu berücksichtigen.

 

Der Verzicht auf „die Einrede der groben Fahrlässigkeit“

Diese Klausel ermöglicht es dem Versicherer beim Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit die Leistung zu verweigern. Was genau unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen ist, wird dabei häufig vor Gericht ausgefochten. Viele Versicherer nutzen diese Klausel sehr gerne, weil sie damit nicht leistungspflichtig werden. So haben sich bspw. Versicherer in der Vergangenheit auf die Einrede bezogen, um einen Diebstahlschaden nicht bezahlen zu müssen, weil die Rollläden vor Abreise zugezogen wurden. Die Begründung der Fahrlässigkeit war, dass Diebe den Urlaub der Hausbewohner leichter erkennen konnten. Daher sollte ein Vertrag immer den Verzicht der Klausel beinhalten. Das verhindert im Schadensfall unnötige Diskussionen.

 

Welche Bestandteile können noch sinnvoll sein

Durch Starkregen kann es immer wieder zu Überschwemmungen kommen. Wer in diesem Fall keine Elementarschäden in seinem Vertrag abgesichert hat, der bleibt vollständig auf seinen Schäden sitzen. Insbesondere bei Überschwemmungen kommt dieser Schaden einem Totalverlust des gesamten Hausrats gleich. Die Elementarversicherung deckt darüber hinaus noch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Rückstau, Erdsenkungen, Lawinen oder Vulkanausbrüchen ab. Einige Schäden sind sicherlich in unseren Regionen sehr unwahrscheinlich, aber beim Abschluss der Versicherung lassen sich eben nur alle Elementarschäden gemeinsam versichern. Ebenfalls sinnvoll ist eine Versicherung gegen Überspannungsschäden, welche Bestandteil der Feuerversicherung ist, aber unterschiedliche Entschädigungsgrenzen aufweist. Und wer mehrere, insbesondere auch sehr teure Fahrräder besitzt, sollte diese ebenfalls zusätzlich in den Versicherungsvertrag mit gegen Diebstahl unterwegs versichern.

Bei manchen Anbietern kann man sich auch gegen Diebstahl im Urlaub absichern.

 

Die richtige Versicherung finden

Darüber hinaus gibt es jede Menge bedingungsgemäßer Einschlüsse, die mit unterschiedlichen Obergrenzen oder gar nicht versichert sind. Dazu gehören z.B.

  • Wäschediebstahl auf der Leine
  • Gefriergutschäden bei Stromausfall
  • Sturmschäden auf der Terrasse oder dem Balkon
  • Taschendiebstahl

und vieles mehr.

 

Der Teufel steckt im Detail und jeder Kunde hat bestimmte individuelle Anforderungen an seine Versicherung. Daher empfiehlt sich im Vorfeld immer ein intensiver Versicherungsvergleich. Dieser Vergleich sollte durch einen unabhängigen Versicherungsmakler durchgeführt werden, da dieser nicht von einer einzigen Versicherungsgesellschaft bezahlt wird. Damit ist aus Sicht des Kunden eine Unabhängigkeit gewährleistet und er kann auf die Versicherungsanalyse vertrauen.